Financial Expert

Übernahme Aufsichtsratsmandat

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Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) bringt erhöhte Anforderungen mit sich:
Künftig muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Die kumulative Erfüllung beider Kompetenzen durch ein Gremienmitglied ist nicht möglich.