Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unternehmensbewertung

Der Zukunftserfolgswert eines Unternehmens ist Grundlage einer Vielzahl von Entscheidungen, wie Kapitalmassnahmen, Bewertungen z. Bsp. für M&A Transaktionen sowie Impairment Tests.  Dieser Zukunftserfolgswert wird mit Hilfe des Ertragswertverfahrens oder des Discounted Cash Flow (DCF-) Verfahrens ermittelt. Hier gibt es zwei Stellschrauben, auf die sich die aktuellen Änderungen auswirken können, und zwar bei der Erwartung der zukünftigen finanziellen Überschüsse und bei der (Markt-)Risikoprämie.

Zunächst mal gilt: Die Corona Pandemie kann ein Triggering Event darstellen und damit Anlass für einen Impairment Test sein, muss aber nicht. Dies ist im Einzelfall und je nach Branche unterschiedlich zu beurteilen. Falls die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens hat, muss die Planung überarbeitet werden. In verschiedenen Szenarien (basierend auf den im Zusammenhang mit der Corona Krise unterstellten V-, U-, bzw. W- oder L-Verläufen) soll berücksichtigt werden, welche Auswirkungen auf die zukünftigen Cash Flows zu erwarten sind. Die Aktualisierung der Planung ist absolut vorrangig vorzunehmen.

Im Kapitalisierungsfaktor wird ein (pauschaler Corona-)Risikoaufschlag aktuell nicht in Betracht gezogen.  Zu den Auswirkungen auf den Kapitalisierungszins und die Marktrisikoprämie hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in einem fachlichen Hinweis vom 25. März 2020 folgendermaßen Stellung genommen:

„Daher orientiert sich der Kapitalisierungszins auch in einer Krise an langfristigen Analysen von Renditen, die der FAUB in einer Größenordnung von 7,0 % bis 9,0 % (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) sieht, und an einer Marktrisikoprämie in einer Größenordnung von 6,0 % bis 8,0 % (ebenfalls nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern), die am oberen Rand der Bandbreite historisch messbarer Marktrisikoprämien liegt (vgl. Kapitalkostenempfehlung des FAUB vom 25.10.2019). Es sind bisher keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinses erkennbar.“

Während also beim risikolosen Zins und bei der Marktrisikoprämie kaum Auswirkungen zu verzeichnen sind, kommt es beim Beta-Faktor auf die jeweilige Branche an. Bei stark negativ betroffenen Branchen erhöht sich dieser. Bei den Fremdkapitalkosten ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, während der Anteil der Eigenkapitalkosten geringer wird.

Lesen Sie dazu die ausführlichen fachlichen Hinweise des FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft) vom 25.3.2020, sowie 25. 10.2019. Außerdem den PwC-Webcast „Goodwill Goodbye? Impairment Tests in der Corona Krise“

Quellen: 

https://streaming.pwc.com/Mediasite/Play/d9e0cdaf10e545a49f5d9abe2fa398161d

https://www.idw.de/idw/im-fokus/coronavirus/auswirkungen-der-ausbreitung-des-coronavirus-auf-unternehmensbewertungen–fachlicher-hinweis-des-idw-/122884

https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/neue-kapitalkostenempfehlungen-des-faub/120158